28.06.2016, 11:40 Uhr

Atommüll: Mühsame Einigung der Endlager-Kommission

Berlin - Die Kommission Lagerung hoch radioaktive Abfallstoffe (Endlagerkommission) hat in der Nacht zum Dienstag den Abschlussbericht mit großer Mehrheit beschlossen. Der Abstimmung gingen langwierige Verhandlungen und Diskussionen zu den letzten verbliebenen Streitpunkten voraus. Klar ist nun, dass ein Bergwerk gesucht wird.

Einigungen konnten unter anderem in Hinblick auf die geologischen Kriterien Temperaturverträglichkeit sowie Mächtigkeit des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches in Hinblick auf Kristallin erreicht werden. Auch bei der lange strittigen Frage des Rechtsschutzes im Standortauswahlverfahren ist eine mehrheitsfähige Übereinkunft erzielt worden.

Atommüll soll in ein Endlagerbergwerk

Der Bericht der Kommission sieht als empfohlenen Entsorgungspfad vor, den Atommüll in einem Endlagerbergwerk zu entsorgen. Dabei sollen der Reversibilität von Entscheidungen sowie der Rückholbarkeit beziehungsweise Bergbarkeit der Abfälle eine hohe Bedeutung zugemessen werden, um etwa Fehler korrigieren zu können. Der Standort mit "bestmöglicher Sicherheit" soll in einem dreiphasigen Verfahren ermittelt und per Bundesgesetz festgelegt werden.

Endlager in Salz-, Ton- oder Kristallinformationen möglich

Die Standortsuche soll durch eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung mit Gremien auf regionaler, überregionaler und nationaler Ebene begleitet werden. Der Bericht schließt keines der im Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz, StandAG) genannten möglichen Wirtsgesteine aus. Damit könnte ein Endlager in Salz-, Ton- oder Kristallinformationen entstehen. Der umstrittene Standort Gorleben in Niedersachsen wird in dem Bericht nicht ausgeschlossen.

Endlagersuche soll 2031 abgeschlossen werden

Die Endlagerkommission hatte sich Ende Mai 2014 auf Grundlage des StandAG konstituiert. Der Kommission gehörten insgesamt 32 Mitglieder an. Stimmenberechtigt waren die 16 Vertreter der Wissenschaft und gesellschaftlicher Gruppen.

Je acht Mitglieder wurden aus den Reihen des Bundestages beziehungsweise der Bundesländer entsandt. Den Vorsitz der Kommission übernahmen Ursula Heinen-Esser und Michael Müller. Das StandAG enthält Vorschriften für die Standortauswahl, die im Jahr 2031 mit der Festlegung des Standorts enden soll. Der Standort soll insbesondere für die Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe laut Paragraph 1 des Gesetzes die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet.

Quelle: IWR Online

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