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Die Meinung
23. November 2015

Auch Mietern scheint die Sonne

Sonnenstrom direkt vom Dach nutzen – lange war das ein Privileg der Eigenheimbesitzer. Doch Mieterstrom-Projekte sind im Kommen. Ihre Vorteile: Strom wird sauber und lokal erzeugt, er ist günstig für den Endverbraucher und sinnvoll im Kontext der dezentralen Energiewende.

Dr. Tim MeyerGründer vonGRÜNSTROMWERK

Dr. Tim MeyerGründer vonGRÜNSTROMWERK
Dr. Tim Meyer gründete das auf dezentrale Versorgungslösungen spezialisierte Unternehmen GRÜNSTROMWERK und ist Geschäftsbereichsleiter Dezentrale Energieversorgung bei der NATURSTROM AG. (Bild: Tim Meyer)
Dr. Tim Meyer gründete das auf dezentrale Versorgungslösungen spezialisierte Unternehmen GRÜNSTROMWERK und ist Geschäftsbereichsleiter Dezentrale Energieversorgung bei der NATURSTROM AG. (Bild: Tim Meyer)

23.11.2015 – Die Stromgestehungskosten von Photovoltaikanlagen sinken, der Endverbraucherpreis für Strom aus dem Netz steigt – beides ist, grob vereinfacht, seit Jahren ehernes Gesetz. Kein Wunder also, dass der Strom aus Photovoltaik-Dachanlagen mittlerweile häufig ohne Nutzung des öffentlichen Netzes direkt vor Ort verbraucht wird. Bislang decken vor allem Eigenheimbesitzer oder Firmen mit großen Hallendachflächen einen Teil ihres Strombedarfs sauber und kostengünstig aus eigener Erzeugung. Mieter konnten hingegen lange Zeit nicht von den fallenden Preisen für Sonnenstrom profitieren. Das ändert sich nun. Seit knapp zwei Jahren belegen erste Vorzeigeprojekte, wie sich diese Gerechtigkeitslücke schließen lässt.

Das Potenzial für die sogenannten Mieterstrom-Projekte ist enorm: Mehr als 40 Mio. Menschen lebten 2014 in Deutschland in einem Mietswohnverhältnis. Rund jede zweite Wohnung befindet sich in einem Mehrfamilienhaus mit drei oder mehr Wohneinheiten. Auch wenn natürlich viele Gebäude für den Betrieb einer Solaranlage nicht gut ausgerichtet oder die Dächer zu sehr verschattet sind – viele Millionen Mieter könnten künftig theoretisch mit Strom vom Dach versorgt werden.

Vorteile für alle Beteiligten

Die Vorteile des Mieterstroms liegen auf der Hand. Die Mieter erhalten ein sehr attraktives Stromprodukt, und das in mehrerlei Sicht: Erstens können Mieterstromtarife in aller Regel im Vergleich zum lokalen Anbieter preisgünstig gestaltet werden. Denn ähnlich wie beim solaren Eigenverbrauch werden für den direkt im Hausnetz genutzten Solarstromanteil weder Netzentgelte, noch Konzessionsabgabe oder Stromsteuer fällig. Je nach Dimensionierung und Ausrichtung der Photovoltaikanlage kann der Anteil des Solarstroms am Gesamtbedarf der Mieterstromkunden bei 25 bis 40 Prozent liegen. Damit lässt sich für die Mieter ein guter Preis machen. Zweitens setzen sich die Produkte als Ökostromtarife positiv ab. Und drittens, was vielfach den besonderen Reiz des Angebots ausmachen dürfte: Der Kunde kann ganz transparent nachvollziehen, woher sein Strom – zumindest zum Teil – stammt.

Auch die Hauseigentümer profitieren: Sie werten ihre Immobilie auf, erhalten vom Betreiber der Photovoltaikanlagen eine Pacht für die Dachflächen und verzeichnen gegenüber ihren Mietern einen Imagegewinn. Besonders für größere Wohnungs- und Immobilienunternehmen kann dieser Aspekt wichtig sein.

Nicht zuletzt entwickeln sich die Mieterstrom-Projekte zu einem interessanten Geschäftsfeld für die Energiebranche: Von der Projektentwicklung und dem Betrieb der Photovoltaikanlagen über den Messstellenbetrieb bis hin zur Kundenbelieferung nebst der Abwicklung aller energiewirtschaftlichen Hintergrundprozesse gibt es viele mögliche Tätigkeitsfelder. Wenn die Projekte als Kombination von Photovoltaik und Wärmepumpe oder BHKW geplant sind, kommen sogar noch weitere Aufgaben rund um die Wärmelieferung hinzu.

Aus volkswirtschaftlicher Perspektive bieten Mieterstrom-Projekte die Chance, den Netzausbaubedarf deutlich zu reduzieren. Denn durch die unmittelbare Nähe von Verbrauch und Erzeugung in bereits sehr stark ausgebauten städtischen Stromnetzen können extrem große Mengen Solarstrom zur zukünftigen Energieversorgung beitragen, ohne je an Netzausbau denken zu müssen. Die zusätzliche Absatzperspektive für den Solarstrom jenseits von EEG-Vergütung und Marktprämie kann zudem helfen, den kränkelnden Photovoltaik-Zubau zu stützen. Nicht zu unterschätzen ist auch der Beitrag zur Akzeptanzsicherung des Großprojekts Energiewende – denn Mieterstrom macht die Energiewende positiv erlebbar und holt sie näher an die Menschen heran.

Abwicklung und Messkonzept als Herausforderungen

Mieterstromtarife funktionieren als Mischprodukte aus dem vor Ort erzeugtem Solarstrom und dem „Reststrom“ aus dem Netz. In der Regel wird die Belieferung der Kunden mit Strom aus beiden Quellen von einem einzelnen Unternehmen übernommen, welches dann der sogenannte Vollversorger ist. Dabei ist es je nach Projekt der Aufgabenverteilung unter den Partnern überlassen, ob der Vollversorger zugleich Betreiber der Photovoltaikanlage und / oder Energiehändler ist, ob er das Abrechnungswesen, die Marktkommunikation und alle weiteren Aufgaben rund um den Kundenservice selbst übernimmt oder an Dienstleister vergibt. Alle Varianten sind prinzipiell denkbar. Die Abwicklung der – im Vergleich zum Massengeschäft des bundesweiten Stromvertriebs – sehr kleinteiligen Projekte stellt jedoch einen Aufwand dar, der nicht unterschätzt werden sollte. Standardlösungen etablieren sich derzeit erst, viele Details müssen je nach Projekt individuell angepasst werden. Immobiliengesellschaften, Energiegenossenschaften und andere Akteure, die nicht bereits über Knowhow in solchen Abwicklungsfragen verfügen, zahlen hier ohne Hilfe schnell Lehrgeld.

Eine weitere Herausforderung stellt das Messwesen dar. Unter mehreren kursierenden Zähler- und Abrechnungsmodellen bietet das so genannte Summenzählermodell einen von der Bundesnetzagentur abgesegneten Ansatz: Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Zählern der Wohneinheiten und dem Solarstromzähler, der die Einspeisung der Photovoltaikanlage misst, wird ein Zweirichtungszähler an der Schnittstelle zwischen Hausnetz und öffentlichem Netz installiert. Dieser Zähler bildet die neue „Außengrenze“ des Hausnetzes. Die Abrechnung funktioniert bei diesem Modell grob vereinfacht so: Der Zweirichtungszähler erfasst die Netzeinspeisung des überschüssigen Solarstroms, der über den aktuellen Strombedarf im Hausnetz hinausgeht, sowie den Bezug von Reststrom aus dem öffentlichen Netz. Zusammen mit den Produktionsdaten der Photovoltaikanlage und den abgelesenen Bezugszählern der mit Mieterstrom belieferten Wohneinheiten lässt sich somit erstens der Reststrombezug der Mieterstrom-Kunden berechnen. Und zweitens können Hausbewohner, die aus welchen Gründen auch immer nicht den Mieterstromtarif beziehen wollen, auf diesem Wege kaufmännisch-bilanziell aus der Belieferung herausgerechnet werden. Somit ist sichergestellt, dass Wohnparteien in Mieterstrom-Projekten auf Wunsch ihren Strom weiterhin ausschließlich aus dem öffentlichen Netz von einem Versorger ihrer Wahl beziehen können.

Politik stellt Hürden auf

Mit Blick auf die energiepolitischen Rahmenbedingungen haben Mieterstromprojekte derzeit einen schwierigen Stand. Durch die ersatzlose Streichung des solaren Grünstromprivilegs im Rahmen der EEG-Novelle 2014 wurde die Benachteiligung von Mieterstrom-Projekten gegenüber dem Eigenverbrauch zementiert. Denn anders als beim Eigenverbrauch wird der von den Mietern abgenommene Solarstrom mit der vollen EEG-Umlage belastet. Die Gleichstellung mit dem Eigenverbrauch im Zuge der nächsten EEG-Novelle ist daher ein absolutes Muss. In beiden Fällen wird Solarstrom direkt im Haus verbraucht. Es ist nicht vermittelbar, warum allein die Frage, wer Betreiber der Solaranlage ist, zu unterschiedlichen Belastungen führen soll.

Neues Ungemach droht indes durch die Novelle des KWK-Gesetzes. Laut aktuellem Gesetzesentwurf bekommen nur noch kleinere KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis maximal 100 kW einen niedrig bemessenen KWK-Zuschlag für z.B. an Mieter gelieferten und vor Ort verbrauchten Strom. Für die Quartiersversorgung ist diese Grenze zu niedrig bemessen. Ohne den KWK-Zuschlag stünden größere Mieterstromprojekte mit Kraft-Wärme-Kopplung vor dem Aus. Wie auch bei der Benachteiligung des Mieterstroms im EEG ist auch hier ein Rätsel, warum die Bundesregierung dezentrale Versorgungslösungen gegenüber der Netzeinspeisung schlechterstellt – obwohl Photovoltaik und KWK genau in solchen dezentralen Konzepten ihre Stärken ausspielen können.

Weitere Projekte kommen

Doch trotz aller Schwierigkeiten: Das Potenzial ist groß, viele Marktteilnehmer beschäftigen sich mit dem Thema und es werden auch künftig weitere Projekte realisiert werden. NATURSTROM hat sich über mehrere Pilotprojekte und die konsequente Umsetzung einer eigenen Prozesswelt für Zählerwesen und Abrechnung eine führende Position bei Mieterstromprojekten mit Photovoltaik und KWK erarbeitet. Mit mehreren Partnern werden derzeit weitere Projekte umgesetzt. So wird die Standardisierung und damit die weitere Kostensenkung von Mieterstromprojekten vorangetrieben und der Markt unabhängiger von politischem Gegenwind gemacht. Die jüngste Kooperation hat NATURSTROM kürzlich mit der Firma WIRSOL etabliert. Ihr erstes gemeinsames Projekt realisieren die beiden Partner zusammen mit der Baugenossenschaft Familienheim Mosbach eG. Auf mehreren Wohngebäuden der Baugenossenschaft in der Metropolregion Rhein-Neckar hat WIRSOL bereits Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von zusammen rd. 600 kWp errichtet. Der Mieterstrom-Tarif wird schrittweise für mindestens 350 Wohneinheiten in 37 Häusern angeboten und ist für die ersten Haushalte seit Mitte Oktober verfügbar. Man sieht: Es geht voran beim Thema Mieterstrom.

Dr. Tim Meyer ist promovierter Elektroingenieur und verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in elektrischer Energietechnik, Netzintegration und Marketing. Er war Abteilungsleiter am renommierten Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE und Geschäftsführer von Serviceunternehmen im Bereich Solarenergie, Windkraft und Biomassenutzen. In einem börsennotierten, global tätigen Unternehmen verantwortete er den Bereich Marketing und als Spartenvorstand (CTO) zusätzlich den Bereich Technologie. 2012 gründete Tim Meyer das auf dezentrale Versorgungslösungen spezialisierte Unternehmen GRÜNSTROMWERK. Im Rahmen der Übernahme von GRÜNSTROMWERK durch die NATURSTROM AG ist er dort seit Mai 2015 als Geschäftsbereichsleiter Dezentrale Energieversorgung tätig.




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