31.08.2015, 09:38 Uhr

EU-Richtlinie: Im September werden Label für Heizgeräte Pflicht

Köln – Ab Ende September werden europaweit Energielabel für alle Heizgeräte und Warmwasserbereiter verpflichtend. Denn zum 26. September tritt eine entsprechende EU-Richtlinie, auch Ökodesign-Richtlinie genannt, für die Heizindustrie in Kraft.

Dank dieser Kennzeichnung können Verbraucher Angebote für Heizgeräte und Warmwasserbereiter gut vergleichen und auf einen Blick erkennen, welches System die wenigste Energie verbraucht. Ähnlich dem Energielabel auf z.B. Kühlschränken müssen künftig Heizungen und Warmwasserbereitern bis 70 Kilowatt Leistung bzw. 500 Liter Speichervolumen mit der jeweiligen Energieeffizienzklasse gekennzeichnet sein. Darauf weist der TÜV Rheinland nun hin.

Nicht gekennzeichnete Heizgeräte dürfen nicht mehr verkauft werden

„Das bedeutet, dass alle neuen Heizgeräte auf Emissionen und Wirkungsgrad getestet werden müssen“ erklärt TÜV Rheinland-Experte Reiner Verbert. Nicht gekennzeichnete Produkte dürfen dann nicht mehr verkauft werden.

Die „Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte“, (ErP-Richtlinie) gilt für alle sogenannten „Energy Related Products“ – damit auch für Öl- und Gas-Heizkessel, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke und Speicher.

TÜV-Rheinland passt Test-Infrastruktur an

Um dem neuen Regelwerk gerecht zu werden, hat TÜV Rheinland ein spezielles Labor eingerichtet. An fünf mobilen Testständen, können alle relevanten Prüfungen, die zur Einhaltung der ErP-Richtinie notwendig sind, durchgeführt werden. Von der Wärmeverlust-Messung von Warmwasserspeichern, über Effizienzprüfungen von Wärmeerzeugern, zum Tagesablauf-Testprogramm, der Emissionsmessung, der Feststellung der Verbrennungstechnischen Werten bis hin zu Klimakammern – die gesamte Brandbreite wird angeboten. Dabei spielt die Art des Energieeinsatzes der Geräte keine Rolle. „Wir können Geräte mit Öl, verschiedenen Gasen oder Strom testen“, erläutert Energieexperte Verbert. Nach erfolgreich bestandenen Testreihen erhalten Hersteller ein Zertifikat, dass die Korrektheit des vom Hersteller ausgestellten Energielabels im Sinne der Verordnung bestätigt.

Quelle: IWR Online

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