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Atomkraft: Klage gegen Hinkley Point Förderungen eingereicht

Heute erfolgte Klagseinbringung des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes gegen AKW Hinkley Point beim Europäischen Gericht

Heute, Montag, wurde vom österreichischen Verfassungsdienst Klage beim Europäischen Gericht (EuG) gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 8. Oktober 2014, wonach die britische Regierung den Ausbau des AKWs Hinkley Point subventionieren darf, eingebracht. "Beihilfen sind dazu da, neue und moderne Technologien zu unterstützen, die im allgemeinen Interesse aller EU-Staaten liegen. Das trifft bei Atomkraft in keiner Weise zu", unterstrich Bundeskanzler Werner Faymann die österreichische Position.

Österreich bestreitet besonders die Argumentation der Europäischen Kommission, wonach die Beihilfe einen Beitrag zur Förderung eines Wirtschaftszweiges leisten würde. "Der staatlich garantierte Abnahmepreis über eine Laufzeit von 35 Jahren, die staatliche Kreditgarantie Großbritanniens von bis zu 17 Milliarden Britischen Pfund und die Ausgleichszahlung bei einer vorzeitigen Schließung der Anlage widersprechen unserer Ansicht nach den Erfordernissen für eine beihilferechtliche Genehmigung", unterstrich Faymann.

Selbst wenn Nuklearenergie einen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten sollte, sei es unbestritten, dass die Gesamtumweltbilanz von Kernkraftwerken negativ ausfällt. Daher sei die Erzeugung von Atomstrom bis dato im Gegensatz zu den Erneuerbaren Energieträgern auch nicht von den Umwelt- und Energiebeihilfe-Leitlinien der Europäischen Kommission umfasst gewesen. "AKWs sind gefährlich, teuer, und verglichen mit Zukunftstechnologien wie Wind-, Wasser- oder Solarenergie weder ökonomisch noch ökologisch konkurrenzfähig", unterstrich der Bundeskanzler.

Am 8. Oktober 2014 hatte die Europäische Kommission die Fördermaßnahmen für das britische Kernkraftwerk Hinkley Point C als beihilferechtlich vereinbar mit dem Binnenmarkt erklärt. Am 28. April 2015 wurde der Beihilfebeschluss im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Der heute eingebrachten Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss der Europäischen Kommission liegen auch ein Beschluss des österreichischen Parlaments, der von allen Parteien mitgetragen wurde, und ein Beschluss des Ministerrats vom 22. Juni 2015 zugrunde.


Richtungsweisender Prozess für nachhaltige Energiepolitik



"Das ist ein wichtiger Schritt für eine zukunftsorientiere Energiepolitik Europas", betont Umweltminister Andrä Rupprechter. Die Subvention für Hinkley Point C stehe im Widerspruch zum Beihilfenrecht der Union, sei ein Präzedenzfall für weitere AKW-Neubauprojekte und könne einen Subventionswettlauf im gesamten europäischen Stromsektor bewirken.

Rupprechter: "Die Klage ist ein mutiger Schritt und bringt einen richtungsweisenden Prozess für eine nachhaltige Energiezukunft. Statt unsichere und unwirtschaftliche Energieformen von gestern zu fördern, müssen wir in Europa die Energiewende mit dem Ausbau der erneuerbaren Energie und mehr Energieeffizienz unterstützen."

Die mangelnde Wirtschaftlichkeit neuer Kernkraftwerke sei seit längerer Zeit evident. "Obwohl die Kernenergie bereits jahrzehntelang hoch subventioniert wurde, ist diese Technologie wirtschaftlich nicht auf Dauer überlebensfähig. Sie darf nicht durch staatliche Beihilfen künstlich wiederbelebt werden", betont der Minister.



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /