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Prokon-Genossenschaft: Zeichen für die Bürger-Energiewende

Es war ein langer Weg für Prokon: Am Ende hat die Insolvenz dazu geführt, dass das Windenergieunternehmen Genossenschaft wird. (Bild: © NATURSTROM AG)
Es war ein langer Weg für Prokon: Am Ende hat die Insolvenz dazu geführt, dass das Windenergieunternehmen Genossenschaft wird. (Bild: © NATURSTROM AG)

Die NATURSTROM AG begrüßt den Beschluss der Gläubigerversammlung zur Umwandlung von Prokon in eine Genossenschaft. Der Öko-Energieversorger sieht darin ein klares, positives Zeichen für eine Energiewende in Bürgerhand.

03.07.2015 – Die Inhaber der Genussrechte von Prokon haben sich auf der Gläubigerversammlung für eine Überführung des insolventen Unternehmens in eine Genossenschaft entschieden. Sie setzen damit ein klares Zeichen für eine Energiewende in Bürgerhand. Mehr als 35.000 Genussrechtsinhaber, die 800 Millionen Euro Genussrechtskapital vertreten, haben sich für diesen Weg im Vorfeld der Gläubigerversammlung entschieden. Damit wurde die Hürde von 640 Millionen Euro klar genommen. Prokon wird nun ab Ende des Jahres als größte Bürgerenergiegenossenschaft Deutschlands weitergeführt.

„Die Entscheidung ist ein Meilenstein in der Geschichte der Bürgerenergie“, sagt Dr. Thomas Banning, Vorstandsvorsitzender im Bündnis Bürgerenergie. „Die Genussrechtsinhaber haben sich dafür entschieden, das in Zahlungsschwierigkeiten geratene Unternehmen dauerhaft in Form einer Genossenschaft fortzuführen. Sie können zukünftig mitbestimmen, wenn es um die weitere Entwicklung von Prokon geht, und sie haben die besten Voraussetzungen, auf Dauer betrachtet persönlich mehr zu erhalten, als wenn sie die Alternative angenommen hätten. Den meisten Genussrechtsinhabern ging es in der Vergangenheit schon nicht nur ums Geld, sondern auch um eine Weiterentwicklung der Energiewende. Insofern ist die heutige Entscheidung konsequent: Nun können sie als Genossen die Geschicke von Prokon mitbestimmen und die Energiewende aktiv mitgestalten.“

Das alternative Angebot des mitbietenden Energieriesen EnBW hat die Gläubigerversammlung damit ausgeschlagen. EnBW hatte über Wochen versucht, die Gläubiger von ihrem Modell zu überzeugen. Dennoch hat das Genossenschaftsmodell am Ende mehr Zustimmung gefunden. Banning, der auch Vorstandsvorsitzender des unabhängigen Ökostromanbieters NATURSTROM AG ist, kann sich gut vorstellen mit der neuen Genossenschaft zusammen zu arbeiten. „NATURSTROM ist Teil der Bürgerenergiewende“, erläutert Dr. Banning. Das Unternehmen pflege Kontakte zu rund 80 Bürger-Energiegesellschaften bundesweit, die es berate oder mit denen zusammen es Öko-Kraftwerke plane oder bereits betreibe. „Deswegen liegt es nahe, auch mit der künftigen Prokon-Genossenschaft über eine Kooperation zu sprechen“, so Banning. Gegründet pünktlich zur Strommarktliberalisierung 1998, gehört NATURSTROM zu den Ökostrom-Pionieren. Das Unternehmen hat bereits aktiv den Bau neuer Ökokraftwerke gefördert, bevor das Wort „Energiewende“ als medialer Begriff in den Zeitungen eine Rolle spielte.

Die Entscheidung für eine Genossenschaft deuten viele Anhänger der Energiewende auch als Aufbruchsignal zur richtigen Zeit – gerade vor dem Hintergrund, dass die Anzahl der neu gegründeten Bürgerenergiegenossenschaften im letzten Jahr mit 29 Neugründungen deutlich rückläufig war und die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen bei vielen Bürgerenergie-Akteuren für Verunsicherung gesorgt hatten. „All denen, die sich für die Weiterführung von Prokon als Bürgergesellschaft eingesetzt haben, gilt unsere große Anerkennung“, so Dr. Banning. „Und nun natürlich Gratulation zum Erfolg!“ rr


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