Plug In und die Bundesnetzagentur

So jetzt liegt mir eine schriftliche Stellungnahme von der Bundesnetzagentur zu den Plug In Modulen vor. Allerdings hab ich bezüglich der Netzeinspeisung über die „Steckdose“ keine Rückmeldung erhalten sondern es ging nur um meine Frage: „Muss diese Mini Solaranlage tatsächlich bei Ihnen gemeldet werden?“
Kurz zusammengefasst heißt die Antwort „ja“. Jede PV Anlage muss gemeldet werden. Die Original Antwort der Bundesnetzagentur hier:

„Sehr geehrter Herr Renz,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Die Meldepflichten im PV-Meldeportal und im Anlagenregister bestehen unabhängig von der Anlagengröße und unabhängig davon, ob für den in der Anlage produzierten Strom eine finanzielle Förderung in Anspruch genommen werden soll.

Bitte beachten Sie auch weitere gesetzliche Voraussetzungen für den Betrieb von plug-in-Anlagen so zum Beispiel:

•    Jede Einspeisung muss einem Bilanzkreis zugeordnet werden, was sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz und der Stromnetzzugangsverordnung ergibt. Zur Klärung dieser Fragen müssen sich Anlagenbetreiber an den zuständigen Anschlussnetzbetreiber wenden.

•    Das elektrotechnische Risiko der Überlastung des Hausnetzes darf nicht außer Acht gelassen werden: § 49 Energiewirtschaftsgesetz verlangt, dass die anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden – diese sind bei einer Einspeisung hinter einem Zähler, der dafür nicht ausgelegt ist, nicht eingehalten.

•    Für Eigenversorger besteht unter Umständen eine Meldepflicht bei Bundesnetzagentur und den Netzbetreibern aufgrund zu entrichtender Umlagezahlungen.

Verstöße gegen einige der gesetzlichen Bestimmungen können zu Bußgeldern führen.

Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben und verbleibe…“

Man kann ja geteilter Meinung sein. Aber mich stören die Hinweise auf „unter Umständen … zu entrichtende Umlagezahlungen“ und „Verstöße … können zu Bußgeldern führen.

Es wird also mal wieder angedroht mit Besteuerung des Eigenverbrauchs auch in Homöopathischen Grössenordungen die Solarfreunde zu verunsichern. Ebenso wird gleich die Bußgeldstrafe in die Diskussion gebracht.

Ich möchte auf meinen Kampf um den Rückbau der Atomruinen in Biblis verweisen. Dort gibt es kein Bußgeld wenn Radioaktivität austreten würde. Mich haben sowohl die RWE Mitarbeiter als auch die Mitarbeiter des Umweltministeriums verständnislos angeschaut als ich nachgefragt habe ob es solch ein Bußgeld gibt. In Biblis geht es um Gesundheitsschädliche Emissionen die von einem Konzern verursacht werden, bei Plug In um einen Verstoß gegen die Anmeldepflicht eines Bürgers.

Dem Plug In Bürger wird also bei den ( ca. 200 kWh jährlichem Eigenverbrauch) und einer EEG Umlage von derzeit ca. 6 Cent, ein maximal Betrag von 12 Euronen im Jahr die er als Umlage zahlen soll angedroht! Für was eigentlich?
Die Atomkonzerne drehen den Spieß um und lassen sich ihre radioaktiven Giftmischereien durch Klagen gegen Land und Bund noch vergolden.

Verhältnismäßigkeit? Ich glaube es nicht, wir sollten daran was ändern!

Einfach gesagt die politischen Mehrheit (CDU/CSU) muss gekippt werden. Ich benenne es so deutlich weil ich es Leid bin um den heißen Brei herumzureden!

2 Gedanken zu „Plug In und die Bundesnetzagentur

  1. SunInvention

    Es ist wieder mal lächerlich und eine völlige Verzerrung der Wirklichkeit. Diese Anlagen MÜSSEN NICHT angemeldet werden. Bis heute haben sich die Gremien nie darum gekümmert, wie diese Systeme aufgebaut sind.

    Daher raten wir jedem Kunden lediglich zur ANZEIGE der Anlage. Das ist ausreichend.

    Antworten

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