Bauministerkonferenz: Solarthermie-Rohrleitungen müssen zu 100 Prozent nach EnEV gedämmt werden

Rohrleitungen zwischen Solarthermie-Kollektoren und Wärmespeichern müssen zu 100 Prozent nach den Vorschriften der Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) gedämmt werden.

Das habe die Projektgruppe EnEV der Bauministerkonferenz auf Anfrage des Dämmstoff-Experten AEROLINE TUBE SYSTEMS Baumann GmbH (Ulm) ausdrücklich bestätigt, berichtet das Unternehmen in einer Pressemitteilung.
Die Projektgruppe verweist in dem Schreiben auf eine frühere Stellungnahme, wonach Solar-Leitungen ebenso wie Heizungsverteilleitungen mit 100 Prozent der in der EnEV festgelegten Dämmstärke isoliert werden müssen. Für Rohrleitungen mit 22 mm Durchmesser ergibt sich daraus bei einer Kautschuk-Dämmung mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0.04 W/mK eine Dämmdicke von 26 mm. Details sind in der Anlage 5 der EnEV 2014 beschrieben.
"Mit dem Doppelrohrsystem AEROLINE INOX SPLIT 100 lassen sich diese Anforderungen besonders einfach erfüllen", betont Geschäftsführer Roland Baumann.

Gute Wärmedämmung amortisiert sich in zwei bis drei Jahren
Um Geld zu sparen, werden Solarthermie-Leitungen in der Praxis oft mit einer Wärmedämmung ausgestattet, die nur halb so dick ist wie vorgeschrieben. Die EnEV sieht eine Befreiung von der Dämmpflicht allerdings nur dann vor, wenn sich die Kosten für die Dämmung nicht innerhalb der Nutzungszeit wieder einsparen lassen. Bei Solarthermie-Anlagen greift dieses Argument nicht, betont die EnEV-Projektgruppe in ihrer Stellungnahme.
In die Berechnung der Wärmekosten müssten schließlich auch die Anschaffungs- und Wartungskosten der Solarthermie-Anlage einbezogen werden. Solarwärme sei also mitnichten kostenlos. Wer eine Solarthermie-Anlage nachlässig dämme, verschenke bereits bei einer gewöhnlichen Brauchwasser-Solaranlage mit 4 bis 5 Quadratmetern Kollektorfläche die Wärme aus 0,4 Quadratmetern Sonnenkollektoren. "Eine gute Wärmedämmung an einer Solarthermie-Anlage rechnet sich daher innerhalb von zwei bis drei Jahren", erklärt Baumann.

Fehlende Dämmung kann zu Reklamationen und Bußgeld führen
Die Energie-Einsparverordnung ist eine gültige Rechtsvorschrift. Eine korrekte Dämmung ist somit auch an einer Solarthermie-Anlage keine optionale Zusatzleistung, sondern vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Fehlt die Wärmedämmung, handelt es sich um einen Anlagenmangel. Der Installationsbetrieb ist seinem Kunden gegenüber verpflichtet, diesen Mangel zu beseitigen.
Das gelte auch dann, wenn er die Dämmung im Angebot nicht eigens aufgeführt hat, betont AEROLINE TUBE SYSTEMS. Schlimmstenfalls könnten sogar Bußgelder fällig werden. "Solche Reklamationen sorgen für zusätzliche Arbeit und Ärger mit dem Kunden. Besser ist es, von Anfang an auf eine effiziente Wärmedämmung zu setzen", empfiehlt Baumann.
Podcast zum Thema: http://panelsell.podspot.de/

02.03.2015 | Quelle: AEROLINE TUBE SYSTEMS | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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