Italien legt Photovoltaik-Förderkürzungen fest

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Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit mehr als 200 Kilowatt Leistung in Italien müssen sich bis zum 30. November entscheiden, welche der beschlossenen Varianten der Photovoltaik-Förderung ab 2015 für ihre Anlage gelten soll. Eine Variante ist, auf einen Prozentsatz der Förderung zu verzichten, diese dann aber 24 statt 20 Jahre lang zu erhalten. Bei der „Option 2“ des Spalma Incentivi bleibt die Förderdauer bei 20 Jahren. Allerdings wird dabei ab 2015 für fünf Jahre der Tarif gesenkt und dann schrittweise wieder angehoben.

Andreas Lutz von New Energy Projects erläutert die sperrigen Formeln dieser Fördervariante anhand eines Beispiels. Eine Photovoltaikanlage mit 999 Kilowatt Leistung wurde am 1. Juli 2011 in Betrieb genommen. Die alte Vergütung liegt bei 27,6 Cent je Kilowattstunde, die Restlaufzeit bis zum Förderende am 30. Juni 2031 beträgt 16 Jahre und sechs Monate. Für diese Anlage, so Lutz, verringere sich die Förderung von Januar 2015 bis Dezember 2019 auf 23,68 Cent je Kilowattstunde. Darauf folge von 2020 bis 2025 eine jährliche Erhöhung der Vergütung um 1,12 Cent, steige also von 24,8 Cent auf 30,4 Cent je Kilowattstunde. Für die Jahre 2026 bis 2030 liege der Satz stabil bei 31,52 Cent und für die Restzeit der Förderung im ersten Halbjahr 2031 bei 27,6 Cent je Kilowattstunde.

Am 17. Oktober 2014 hat die zuständige Ministerin die Dekrete zur künftigen Photovoltaik-Förderung in Italien unterzeichnet. Diese müssen noch im Gesetzesblatt veröffentlicht werden. Die bereits im August beschlossene Änderung der Förderung auch für bereits bestehende Anlagen hatte in der Photovoltaik-Branche heftige Proteste ausgelöst. (Petra Hannen)

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