Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
AKTUELLE MELDUNGEN

Marktrückgang im August

Der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland ist im August im Vergleich zum Vormonat regelrecht zusammengebrochen. Die Regelung des neuen EEG wirken sich aus. Damit sinkt die Einspeisevergütung langsamer als bisher. Denn erstmals wird der Zubaukorridor unterschritten.

Wie schon lange prognostiziert, sinkt der Ausbau der Photovoltaik nun erstmals unter den von der Bundesregierung festgelegten Zubaukorridor, Dieser liegt zwischen 2,4 und 2,6 Gigawatt pro Jahr. Insgesamt gingen zwischen September 2013 und August 2014 Solarstromanlagen mit einer Leistung von 2,397 Gigawatt neu ans Netz. Ein Grund dafür ist unter anderem der Zusammenbuch des Marktes im August dieses Jahres. Die Gesamtleistung der ersten Anlagen, die unter den Regelungen des neuen EEG in Betrieb gingen, beträgt 140,147 Megawatt. Das sind 200 Megawatt weniger als noch im Vormonat. Der August ist ehedem ein Monat gewesen, in dem die Soalrteure alle Hände voll zu tun hatten. In diesem Jahr war es der bisher zweitschlechteste Monat. Nur im Februar ging noch weniger Solarstromleistung neu ans Netz.

Anlagen werden kleiner

Auch die Leistung der Anlagen hat sich erwartungsgemäß verringert. Diese liegt im Durchschnitt bei 22,76 Kilowatt pro Anlage. Im Vormonat lag sie noch um zehn Kilowatt höher. Der Grund dafür ist, dass Betreiber von größeren Anlagen durch das neue EEG diskriminiert werden. Vor allem die Belastung des Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage wirkt sich verheerend auf den Zubau von gewerblichen Anlagen aus. Nach den neuen Regelungen müssen Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von mehr als zehn Kilowatt diese sogenannte Sonnensteuer abführen. Deshalb fiel der Anteil von Anlagen mit einer Leistung von mehr als zehn Kilowatt auf 20 Prozent. Dass für die Anlagenbeitreiber diese Grenze regelrecht magisch ist, zeigt auch, dass 222 der insgesamt 6.158 neuen Anlagen eine Nennleistung von zehn Kilowatt haben. Bisher war die Anzahl solcher Zehn-Kilowatt-Anlagen eher Zufall als Absicht. Ein weiteres Hindernis für den Bau größerer Anlagen ist die Tatsache, dass Generatoren mit einer Leistung ab 500 Kilowatt unter die verpflichtende Direktvermarktung. In beiden Fällen muss sich der Markt zunächst einmal auf die neuen Regelungen einstellen, bevor wieder neue Anlagen im größerer Zahl gebaut werden.

Einspeisevergütung sinkt langsamer

Die Unterschreitung des Zubaukorridor wirkt sich auf die Degression der Einspeisevergütung aus. Diese wird in den Monaten Oktober, November und Dezember langsamer sinken als bisher.  Das EEG schreibt vor, dass beim Unterschreiten des Zubaukorridors um bis zu 900 Megawatt die Degression von 0,5 auf 0,25 Prozent verringert wird. Diese Regelung tritt nun erstmals in Kraft.

Damit bekommen Neuanlagen mit einer Leistung bis zehn Kilowatt, die im Oktober dieses Jahres ans Netz angeschlossen werden, 12,65 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Solarstrom. Bisher lag dieser Vergütungssatz bei 12,69 Cent pro Kilowattstunde. Im November sinkt die Vergütung auf 12,62 Cent pro Kilowattstunde und ab 1. Dezember bekommen Betreiber von neuen Anlagen nur noch 12,59 Cent pro Kilowattstunde. Betreiber von neuen Dachanlagen mit einer Leistung bis 40 Kilowatt bekommen für ihren Solarstrom ab Oktober 12,31 Cent pro Kilowattstunde. Bisher lag der Vergütungssatz bei 12,34 Cent pro Kilowattstunde. In den nächsten zwei Monaten sinkt der Tarif auf 12,28 Cent im November und auf 12,25 Cent im Dezember. Die Einspeisevergütung für Dachanalgen mit einer Leistung bis 500 Kilowatt unterschreitet im November dieses Jahres die 11-Cent-Marke. Denn dann bekommen Betreiber von Anlagen, die in diesem Monat neu in Betrieb gehen, nur noch 10,98 Cent pro Kilowattstunde. Im Oktober beträgt der Tarif noch 11,01 Cent pro Kilowattstunde. Im Dezember sinkt er weiter auf 10,95 Cent pro Kilowattstunde. Nehmen die Betreiber dieser Anlagen am Marktpräminemodell, sprich an der Direktvermarktung, teil, erhalten sie drei Prozent mehr für ihren Solarstrom, um die Kosten für die Direktvermarktung auszugleichen.

Tarife für Direktvermarktung

Diese Direktvermarktung ist für Anlagen ab 500 Kilowatt Leistung obligatorisch. Zwar berechnet die Bundesnetzagentur auch für solche Anlagen Einspeisetarife außerhalb des Marktprämienmodells. Doch relevant für die Anlagenbetreiber sind die Tarife für die Direktvermarktung. Diese sinken für Betreiber neuer Dachanlagen mit einer Leistung bis zu einem Megawatt im Oktober von 11,43 auf 11,40 Cent pro Kilowattstunde. Im November und Dezember beträgt die Marktprämie inklusive Aufwandsbonus 11,38 und 11,35 Cent pro Kilowattstunde. Für die Freiflächenanlagen mit einer Leistung bis zu zehn Megawatt sinkt der Tarif von 9,18 auf 9,16 Cent pro Kilowattstunde. Im November bekommen die Betreiber solcher Anlagen, wenn sie neu ans Netz gehen, nur noch 9,14 Cent pro Kilowattstunde. Im Dezember sinkt die Marktprämie auf 9,12 Cent pro Kilowattstunde. (Sven Ullrich)