12.09.2014, 09:33 Uhr

Biogas-Pleite: AC Biogas GmbH ist insolvent

Münster - Die AC Biogas GmbH hat beim Amtsgericht Münster Insolvenz angemeldet. Betroffen sind 290 Mitarbeiter.

Über das Vermögen der agri.capital Biogas GmbH, der agri.capital Biomethan GmbH, der AC Biogas Germany GmbH und der AC Biogas GmbH wurde am 10.09.2014 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Die Unternehmen gehören zur agri.capital Group S.A. aus Luxemburg. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Heinrich Stellmach bestellt.

Insolvenz bringt 700 Landwirte in Not

Das Unternehmen betreibt Biogasanlagen an derzeit ca. 100 Standorten. Viele Landwirte haben langfristige Lieferverträge mit der AC Biogas abgeschlossen, die jetzt um ihre Einnahmen fürchten müssen. Erst im Frühjar 2014 war die AC Biogas GmbH aus der agri.capital GmbH und dem Schwesterunternehmen AC Agrar entstanden.

Droht neue Pleitewelle in der Biogasbranche?

Im Februar 2014 hatte der damalige agri.capital Geschäftsführer Otto R. Eichhorn in einem Interview mit dem Monatsreport der Regenerativen Energiewirtschaft 03/2014 auf die möglichen Folgen der geplanten EEG-Novelle 2014 hingewiesen. Eichhorn kritisierte zu diesem Zeitpunkt den "geplanten Eingriff in den Vertrauensschutz" als "massive Bedrohung" für den Markt, wenn die Pläne tatsächlich umgesetzt würden. So erfordere der Bau einer Biogas-/Biomethananlage von der Planung bis zum Abschluss der Bautätigkeit 12 bis 18 Monate. Mit der geplanten EEG-Änderung (Anlagen müssen am 31.12.2014 technisch betriebsbereit sein und Strom aus Biogas produziert haben, um unter die alte Regelung zu fallen) würde das bedeuten, dass Projekte, die nach dem März 2013 in Bau gegangen sind, nicht mehr rentabel wären. Das hätte "den Totalverlust von Investitionen in Höhe von ca. 15 Mio. Euro je Anlage zur Folge", so Eichhorn in dem Interview.

Hintergrund zu Biogasanlagen-Insolvenzen

Der Bau einer Biogasanlage dauert zwischen 1,5 und 2 Jahren. Mit der Vorgabe der Bundesregierung mussten Biogasanlagen zum 23.01.2014 genehmigt sein und müssen bis zum Ende des Jahrs 2014 erstmals Strom produzieren, um noch unter die alte EEG-Regelung zu fallen. Für geplante Biogasanlagen, die zu dieser Stichtagsregelung keine Genehmigung haben bzw. Ende des Jahres noch keinen Strom produzieren, droht der Totalverlust der Investitionen, da diese unter ganz anderen Voraussetzungen geplant wurden. Mit dem Inkrafttreten des neuen EEG zum 01.08.2014, dass (rückwirkend) die Stichtagsregelung zum 23.01.2014 enthält, wurde massiv in den Vertrauensschutz von Investitionen eingegriffen.

Mit der Novelle des neuen EEG 2014 kommen weitere zahlreiche Änderungen auf die Biogas-Branche zu. Nicht nur die Begrenzung des jährlichen Zubaus auf eine Biogas-Leistung von 100 MW, auch weitere Restriktionen, u.a. bei einer Erweiterung bestehender Biogasnalagen, führen dazu, dass die Maßnahmen nach Branchenexperten letztendlich zu einem Ausbaustopp für die Biogasnutzung in Deutschland führen.

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