Photovoltaik-Einspeisevergütung in Italien: Neuer Gesetzesvorschlag nun im Parlament

Das italienische Gesetzesdekret Nr. 91, welches die Kürzung der Photovoltaik-Einspeisevergütung ab Januar 2015 vorsieht, wurde am 24.06.2014 veröffentlicht und muss bis 24.08.2014 in ein Gesetz umgewandelt werden. In der letzten Woche hat der Senat einen geänderten Gesetzesentwurf verabschiedet, der nun dem Parlament vorliegt.

Aber auch bei diesem Entwurf blieben berechtigte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit, berichtet New Energy Projects (München).

Konstante monatliche Abschlagszahlungen vorgesehen
Das Gesetz sieht bei Bestandsanlagen vor, dass ab dem zweiten Halbjahr 2014 nicht mehr die tatsächliche monatliche Solarstrom-Produktion vergütet wird, sondern dass es konstante monatliche Abschlagszahlungen geben soll, allerdings nur auf 90 % des prognostizierten Jahresertrags. Im Juni des darauffolgenden Jahres soll dann eine Endabrechnung auf Basis der tatsächlich produzierten Energiemenge erfolgen.

Drei Optionen für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen über 200 kW
Die Betreiber von Anlagen über 200 kW müssen sich bis 30.11.2014 für eine der folgenden Optionen entscheiden, die ab 01.01.2015 in Kraft tritt: Option 1 sieht eine geringere, dafür aber länger dauernde Vergütung (24 Jahre) vor. Je nach Restlaufzeit gilt ein reduzierter Fördertarif, so dass die Gesamthöhe der Vergütung ungefähr gleich bleibt.
Option 2 bedeutet eine Reduzierung der Einspeisevergütung bis 2019, danach soll ein Ausgleich erfolgen. Die Gesamtlaufzeit beträgt wie bisher 20 Jahre. In welcher Höhe die Kürzung ausfällt, soll bis 1. Oktober festgelegt werden. Die Gesamthöhe der Vergütung über 20 Jahre bleibt auch bei dieser Option gleich.
Option 3 bedeutet eine definitive Kürzung der Vergütung um 5 % für Anlagen zwischen 200 und 500 kW, um 7 % für Anlagen zwischen 500 und 900 kW und um 9 % für Anlagen über 900 kW. Sofern die Betreiber ihre Entscheidung nicht bis 30.11.2014 mitteilen, findet diese Option ab 2015 automatisch Anwendung. Bei PV-Anlagen mit dem „allumfassenden Tarif“ betrifft die Kürzung ausschließlich die Förderkomponente.
Zum Ausgleich der Kürzungen soll es Finanzierungshilfen von der Cassa Depositi e Prestiti SpA geben.

Anlagenbetreiber erhalten Abfindungsoption
Alle Betreiber von Solarstrom-Anlagen haben die Möglichkeit, bis zu 80 % ihrer Restansprüche aus dem Conto Energia an eine private Finanzierungsgesellschaft zu verkaufen und dafür eine einmalige Abfindungszahlung zu erhalten. Dies geschieht durch Ausschreibungsverfahren. Den Zuschlag erhält, wer am günstigsten anbietet. Die genauen Modalitäten sollen innerhalb der nächsten drei Monate verabschiedet und veröffentlicht werden.
Unklar ist derzeit noch, mit welchen Abzinsungssätzen zu rechnen ist, wie hoch die Abfindungszahlung sein wird, was mit den restlichen 20 % passiert und wie sichergestellt werden kann, dass die Anlage auch weiterhin optimal betrieben wird.
New Energy Projects unterstützt Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum beim Management von Photovoltaik-Anlagen in Italien.

 
30.07.2014 | Quelle: New Energy Projects München; Bild: ESPE | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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