EEG-Novelle im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

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Die EEG-Novelle ist in der heutigen Ausgabe des Bundesgesetzblatts veröffentlicht worden. Damit ist nun auch die letzte formale Bedingung erfüllt und das Gesetz tritt zum 1. August in Kraft. Erst am Mittwoch hatte die EU-Kommission in Brüssel die EEG-Reform notifiziert, da sie im Einklang mit den eigenen Beihilferichtlinien stehe. Am Montag hatte Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz unterzeichnet. Im Zuge des parlamentarischen Prozesses hatten Bundestag und Bundesrat die Reform zur Förderung von Photovoltaik, Windkraft und Biomasse in den vergangenen Wochen ebenfalls durchgewunken. Die EEG-Reform tritt damit zum 1. August in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen aus Sicht der Photovoltaik dürften die Belastung des Eigenverbrauchs mit einer anteiligen EEG-Umlage sein. Die Bagatellgrenze für privaten Eigenverbrauch wird dabei bei Anlagen bis maximal zehn Kilowatt gezogen. Auch bei der Direktvermarktung ändert sich mit der EEG-Novelle einiges. So gibt es für alle Photovoltaik-Anlagen ab 500 Kilowatt Leistung eine Pflicht zur Direktvermarkt. Ab Januar betrifft dies alle Photovoltaik-Anlagen ab 100 Kilowatt Leistung. Allerdings sind mit der EEG-Novelle auch eine leichte Anhebung der Einspeisevergütungen für Neuanlagen vorgesehen. Im Fall der verpflichtenden Direktvermarktung wird für Photovoltaik-Anlagen zwischen einem und zehn Megawatt-Leistung der Einspeisetarif von 9,23 Cent je Kilowattstunde gezahlt. Darin enthalten ist eine Kompensation für den Managementaufwand von 0,4 Cent je Kilowattstunde sowie die Kompensation der Eigenverbrauchsbelastung von 0,3 Cent je Kilowattstunden. Auch die Solarförderung für die kleineren Photovoltaik-Anlagen steigt im Fall der Direktvermarktung zum 1. August etwas an. Die Einspeisevergütung wird dann je nach Anlagengröße zwischen 11,49 und 13,15 Cent je Kilowattstunde liegen. Im Falle der Zahlungen der festen Einspeisetarife liegen diese dann zwischen 8,83 und 12,75 Cent je Kilowattstunde. Die EEG-Reform enthält zudem eine Änderung bei der monatlichen Degression. Der Basiswert wird künftig bei 0,5 Prozent liegen, sofern der im Betrachtungszeitraum relevante Photovoltaik-Zubau zwischen 2400 und 2600 Megawatt liegt.

Die tiefgreifenste Änderung aus Sicht der Photovoltaik ist die Abschaffung des solaren Grünstromprivilegs. Dies betrifft auch Bestandsanlagen. Damit werden künftig 100 Prozent EEG-Umlage fällig, wenn Solarstrom an Dritte geliefert wird. Momentan sind dies 6,24 Cent je Kilowattstunde. (Sandra Enkhardt)

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