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VDI informiert über neue Regelungen des EEG

Der VDI wird in zweitägigen Seminaren die Projektplaner, Installateure und Anlagenbetreiber über die Regelungen eines novellierten EEG aufklären. Neben den konkreten Regelungen zur Förderung werden auch neue Vermarktungsstrategien Inhalt des Seminars sein.

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) will Projektplaner, Anlagenbetreiber und Installateure fit für das neue Energierecht nach der EEG-Novelle zu machen. Dazu veranstaltet das Wissensforum des VDI am 17. und 18. Juni dieses Jahres in Düsseldorf einen Crashkurs, in dem die Rechtsexperten des Vereins über die aktuellen Regelungen informieren. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem die konkreten Änderungen, die Regelungen zur Einspeisevergütung und die Chancen der Direktvermarktung. „Denn diese und viele weitere Fragen stellen sich momentan Unternehmen aus der Energiewirtschaft“, betont der VDI. Die zweite Auflage dieses Seminars wird nach dem geplanten Inkrafttreten der EEG-Novelle am 24. und 25. September in Stuttgart stattfinden.

Neue Regelungen betreffen alle Bereiche der Energiewirtschaft

„Mit dem Crashkurs können Teilnehmer die Möglichkeit nutzen, sich rechtzeitig über die Chancen in ihrem Geschäftsbereich zu informieren, die sich aus dem neuen EEG ergeben“, erklärt Timo Taubitz, Geschäftsführer von VDI Wissensforum. Schließlich wird bei dem EEG 2014 die Bundesregierung umfassende Neuerungen vornehmen, die in Kürze Auswirkungen auf die Branche haben werden. Das EEG 2014 betrifft alle Bereiche der deutschen Energiewirtschaft. Seminarleiter und Rechtsanwalt Jens Vollprecht wird verständlich und praxisnah aufbereitete Informationen zum EEG 2014 liefern. Zunächst erklärt er das neue Fördersystem des EEG und erklärt, welche Regelungen wann und wo gelten. Danach gibt er Informationen zum Netzanschluss und die Netzintegration von Anlagen zur Erzeugung regenerativen Stroms. Schließlich werden sich mit dem neuen EEG auch die Voraussetzungen für das Einspeisemanagement ändern. Das wird vor allem die Abschaltreihenfolge und den Entschädigungsanspruch für Anlagenbetreiber betreffen. Zudem erklärt Vollprecht die Abrechnung der EEG-Vergütung sowie nachträgliche Korrekturen und allgemeine Grundsätze. Welche Formen der Direktvermarktung es in Zukunft geben wird und welche Voraussetzungen für die Marktprämie gelten, ist ebenfalls ein zentrales Thema des Crashkurses.

„Das Seminar "Crashkurs: Das neue EEG 2014" richtet sich an Energieversorgungsnternehmen, Anlagenhersteller und -betreiber sowie Planungsunternehmen, Netzbetreiber und Energieberater, erklärt VDI Wissensforum. Auf der Internetseite oder über die Postadresse des Veranstalters können sich die Interessenten anmelden. (su)